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NEM 001 – Ausgabe 1983 – Seite 2 von 2





























                                        Abbildung 1


               Die nach diesen Grundsätzen erarbeiteten und geordneten Modellbahn-Normen  ergeben relativ
               gleiche Funktionsverhältnisse mit entsprechender Betriebssicherheit in allen Nenngrößen. Die
               Abmessungen der Funktionsteile wurden so gewählt, dass sowohl den Belangen der Modellbahner
               als auch den Bedingungen der industriellen Modellbahn- Produzenten entsprochen werden konnte.
               Den zunächst in die Norm aufgenommenen Nenngrößen I, 0, S, H0  und TT folgten später die
               Nenngrößen N und Z.


               3.  Aufbau und Weiterentwicklung der NEM
               Nach zwei Jahrzehnten ergab sich die Notwendigkeit, die bestehenden Normen zu überprüfen und
               den fortentwickelten technischen Möglichkeiten industrieller Fertigung anzupassen. Hierbei behielt
               man das bewährte Prinzip des Maßstabdiagramms bei, gab jedoch die strenge Zuordnung zu den
               aufgeführten Sondermaßstäben auf, um spezielle Besonderheiten besser berücksichtigen zu kön-
               nen.
               Soweit möglich, wurde eine Übereinstimmung mit den ebenfalls weiterentwickelten NMRA angest-
               rebt. Insbesondere wurde das neue System übernommen, anstelle bestimmter Maß- und Tole-
               ranzangaben die Maße weitgehend nur noch mit ihrem Maximum oder Minimum festzulegen. Hier-
               durch hat der Modellbauer die Möglichkeit, einzelne Funktionsteile (z. B. die Spurkranzhöhe) noch
               maßstäblicher zu gestalten, ohne dass die Betriebssicherheit beeinträchtigt wird.
               Die Revision hatte außerdem zur Folge, dass zwischen „Verbindlichen Normen” und „Empfehlun-
               gen” unterschieden wird. Erstere müssen aus Gründen der Funktionssicherheit unbedingt einge-
               halten werden. Bei Empfehlungen  hingegen handelt es sich entweder um Maßvorgaben, deren
               Einhaltung des optischen Eindrucks wegen oder aus anderen Gründen angeraten erscheint, oder
               aber um Hilfsmittel für Planung und Bau von Fahrzeugen und Modellbahnanlagen. Als dritte Kate-
               gorie wurden 1981 „Dokumentationen” aufgenommen, deren Aufgabe es ist, Arbeitsanleitungen,
               Übersichten usw. zu vermitteln.
               Auf einigen Gebieten konnte noch keine zufriedenstellende Normung erzielt werden, weil unter-
               schiedliche industrielle Entwicklungen eine Anpassung bisher nicht erlaubten. Dies betrifft vor al-
               lem die verschiedenen Kupplungssysteme bei einigen Nenngrößen. Die künftige Aufgabe des
               “Technischen Ausschusses” wird sein, diese Lücken in der Normung  zu schließen und darüber
               hinaus insbesondere durch Erweiterung der  Kategorie “Dokumentationen” dem Modellbahner
               leicht verständliche Hilfsmittel zum Bau und Betrieb von Eisenbahnmodellen anzubieten.






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